Gesetze / Schweinepest-Verordnung
SchwPestV 1988§ 5
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.
Gesetze / Schweinepest-Verordnung
SchwPestV 1988Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.