Gesetze / Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SchwbAV 1988§ 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe im Sinne des Kapitels 11 des Teils 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderen Aufwand erhalten.