Gesetze / See-Arbeitszeitnachweisverordnung

See-ArbZNV 2013

§ 1 Anwendungsbereich

Die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord und die Arbeitszeitnachweise der Besatzungsmitglieder auf Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen, sind nach Maßgabe dieser Verordnung zu führen.

§ 2