Gesetze / Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung

SeeLAuFV 2023

§ 5 Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung wird durch die in § 4 Absatz 1 und 2 genannten Stellen durchgeführt. Die Inhalte der theoretischen Ausbildung bestimmen sich nach dem Ausbildungsrahmenplan der Anlage 1.

§ 4 § 6