Gesetze / Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz
SeeSchMeldPortalG§ 3 Zweck des Meldeportals
Das Meldeportal dient der Entgegennahme und Weiterleitung einer Meldung, die nach einer Meldevorschrift über das Meldeportal elektronisch abgegeben werden muss, an die jeweils zuständigen empfangenden Stellen.