Gesetze / Kollisionsverhütungsregeln
SeeStrO 1972Regel 16 Maßnahmen des Ausweichpflichtigen
Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muß möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.
Gesetze / Kollisionsverhütungsregeln
SeeStrO 1972Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muß möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.