Gesetze / Kollisionsverhütungsregeln
SeeStrO 1972Regel 37 Notsignale
Ist ein Fahrzeug in Not und fordert es Hilfe an, so muß es die in Anlage IV beschriebenen Signale benutzen oder zeigen.
Gesetze / Kollisionsverhütungsregeln
SeeStrO 1972Ist ein Fahrzeug in Not und fordert es Hilfe an, so muß es die in Anlage IV beschriebenen Signale benutzen oder zeigen.