Gesetze / Verordnung zur Durchführung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes SeeUGDV § 9 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.