Gesetze / See-Umweltverhaltensverordnung

SeeUmwVerhV

§ 29 Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den jeweils geltenden Wortlaut der amtlichen deutschen Fassung des MARPOL-Übereinkommens, des AFS-Übereinkommens und des Ballastwasser-Übereinkommens im Verkehrsblatt bekannt machen.

§ 28 § 30