Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicefahrer/zur Servicefahrerin

ServicefahrerAusbV

§ 6 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 5 § 7