Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SprachfestFörderverordnung

SfFV

§ 41 BbgSchulG Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Schulpflicht

(1) … Die Eltern müssen ferner dafür sorgen, dass ihr Kind der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung und einem Sprachförderkurs nachkommt.

§ 37