Gesetze / Landesrecht Brandenburg / SprachfestFörderverordnung
SfFV§ 41 BbgSchulG Verantwortung für die Einhaltung und Durchsetzung der Schulpflicht
(1) … Die Eltern müssen ferner dafür sorgen, dass ihr Kind der Verpflichtung zur Teilnahme an einer Sprachstandsfeststellung und einem Sprachförderkurs nachkommt.