Gesetze / Silberschmied-Ausbildungsverordnung
SiSchmAusbV§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Silberschmied/Silberschmiedin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.