Gesetze / Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer
SichLVFinV 2016§ 11 Übergangsvorschrift
Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden.
Gesetze / Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer
SichLVFinV 2016Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden.