Gesetze / Signatarebenennungsverordnung
SignBenennV§ 4 Gebührenhöhe
Für Amtshandlungen in Zusammenhang mit Entscheidungen über die Benennung eines Signatars wird eine einmalige Gebühr von 500 Euro erhoben.
Gesetze / Signatarebenennungsverordnung
SignBenennVFür Amtshandlungen in Zusammenhang mit Entscheidungen über die Benennung eines Signatars wird eine einmalige Gebühr von 500 Euro erhoben.