Gesetze / Soldatinnen- und Soldaten-Gleichbehandlungsgesetz
SoldGG§ 20 Übergangsvorschrift
Erfolgen Benachteiligungen in Form sexueller Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz vor dem 18. August 2006, ist das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden.