Gesetze / Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
SonntRPapIndAusnV§ 11
(1) Diese Verordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft.
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Gesetze / Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
SonntRPapIndAusnV(1) Diese Verordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft.
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