Gesetze / Sortenschutzgesetz
SortSchG 1985§ 37g Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Gesetze / Sortenschutzgesetz
SortSchG 1985Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.