Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 28. Mai 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 über Soziale Sicherheit
SozSichÄndAbkTURGArt 4
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)