Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit und dem Ergänzungsabkommen vom 17. Dezember 1975

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Art 6

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)

Art 5