Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit

SozSichAbkINDG

Art 3

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 1 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 6 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Art 2