Gesetze / Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit
SozSichAbkYUGGArt 5
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)