Gesetze / Sportbootführerscheinverordnung

SpFV

Anhang 2 zu Anlage 2 (zu § 10 Absatz 1 Satz 2)Muster des ärztlichen Tauglichkeitsnachweises

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2221)



Ärztlicher Nachweis über das Ergebnis
zur medizinischen Tauglichkeit eines Bewerbers/einer Bewerberin
um die Funktion als Prüferin/Prüfer in der Sportbootschifffahrt


Name, Vorname des/der Untersuchten
Geburtsdatum und -ortAusgewiesen durch Vorlage
______________________________________________
(Personalausweis oder Reisepass oder anderes Identitätsdokument)


Name und Vorname des untersuchenden Arztes/der untersuchenden Ärztin
AnschriftTelefonische Erreichbarkeit

Die untersuchte Person wurde hinsichtlich ihrer körperlichen Fähigkeiten mit folgendem Ergebnis untersucht:

Untauglich
Tauglich
Tauglichkeit befristet bis
Tauglich mit einer oder mehrerer der folgenden Beschränkungen
01Sehhilfe (Brille und/oder Kontaktlinsen) erforderlich
02Hörhilfe erforderlich
03Prothesen der Gliedmaßen erforderlich
09Sonstige, tauglichkeitsbezogene Auflagen:

Eine Bescheinigung einer anerkannten Sehteststelle mit der Bestätigung eines ausreichenden Sehvermögens hat vorgelegen.

☐ Ja☐ Nein

(Name, Anschrift, Ort der anerkannten Sehteststelle, Datum)

Eine Bescheinigung des Hörgeräteakustikbetriebes mit der Bestätigung des ausreichenden Hörvermögens hat vorgelegen.

☐ Ja☐ Nein

(Name, Anschrift, Ort des Hörgeräteakustikbetriebes, Datum)

(Ort, Datum)(Stempel mit Anschrift und Unterschrift der Ärztin/des Arztes)
§ 18