Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Spielordnungsverordnung

SpielOV

§ 7 Spielverbotszeiten

Zu den

folgenden Zeiten darf in den Spielbanken nicht gespielt werden:

Karfreitag von

0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr,

am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr und

am Vortag des

1. Weihnachtsfeiertages (Heiliger Abend) von 13 Uhr bis 24 Uhr.

§ 6 § 8