Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Spielordnungsverordnung
SpielOV§ 7 Spielverbotszeiten
Zu den
folgenden Zeiten darf in den Spielbanken nicht gespielt werden:
Karfreitag von
0 Uhr bis Karsamstag 4 Uhr,
am Volkstrauertag und am Totensonntag von 4 Uhr bis 24 Uhr und
am Vortag des
1. Weihnachtsfeiertages (Heiliger Abend) von 13 Uhr bis 24 Uhr.