Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Spielzeughersteller/zur Spielzeugherstellerin

SpielzHerstAusbV

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Spielzeughersteller/Spielzeugherstellerin wird staatlich anerkannt.

§ 2