Gesetze / Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs
SpitzSignalV§ 3
(1) Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2)
Gesetze / Verordnung zur Einführung eines einheitlichen Spitzensignals für Eisenbahnen des nichtöffentlichen Verkehrs
SpitzSignalV(1) Die Verordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Verkündung folgenden Monats in Kraft.
(2)