Gesetze / Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
SpurVerkErprG§ 17 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
SpurVerkErprGDieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.