Gesetze / Steueränderungsgesetz 1969

StÄndG 1969

§ 6 Rationalisierungsverband des Steinkohlenbergbaus

(1)

(2) Änderungen und Ergänzungen der Satzungen des Verbandes, die mit Rücksicht auf Absatz 1 vorgenommen werden, bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

§ 5