Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

StBAPO 2022

§ 28 Erholungsurlaub

Während der Ausbildung darf Erholungsurlaub nicht zu Lasten der fachtheoretischen Ausbildung gewährt werden. Tage, an denen keine Lehrveranstaltungen der Bildungseinrichtungen stattfinden, werden auf den Anspruch auf Erholungsurlaub angerechnet.

§ 27 § 29