Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO 2022§ 3 Abschluss
Nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes stellt die oder der unmittelbare Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten fest, ob das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht worden ist.