Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung

StBAPO 2022

Anlage 15 (zu § 60) Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1952)

Finanzamt
Beurteilung
von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
in den berufspraktischen Studienzeiten
1.Leistungen in der praktischen Ausbildung
(insbesondere Brauchbarkeit der Arbeitsergebnisse,
Arbeitssorgfalt, Arbeitstempo):
2.Befähigung (insbesondere Fachkenntnisse, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit):
3.Eignung
(insbesondere Initiative, Arbeitsbereitschaft):
4.Leistungen in den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
(insbesondere Mitarbeit und Fähigkeit, die theoretischen Fachkenntnisse praktisch umzusetzen):
5.Ergänzende Bemerkungen (u. a. Eigenschaften, Interessen, besondere Kenntnisse, Fähigkeiten):
6.Gesamturteil:
NotenpunktzahlNote
Ort, DatumOrt, Datum
Amtsleitung des FinanzamtesAusbildungsleitung
Kenntnis genommen:
Ort, Datum
Vor- und Familienname der beurteilten Person
§ 92