Gesetze / Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften

StBDVÄndV 2

Art 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Art 2