Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung
StBGebV§ 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.