Gesetze / Steuerberatervergütungsverordnung StBGebV § 46 Vergütung bei Prozeßkostenhilfe Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.07.2025. Zur aktuellen Fassung → Für die Vergütung des im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Steuerberaters gelten die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß.