Gesetze / Steuerberatungsgesetz StBerG § 77 Vorstand Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Der Vorstand der Steuerberaterkammer wird von den Mitgliedern gewählt. Zum Mitglied des Vorstandes kann nur gewählt werden, wer persönliches Mitglied der Kammer ist.