Gesetze / Gesetz zum Europäischen Übereinkommen vom 16. Mai 1972 über Staatenimmunität

StImmÜbkG

Art 1

Dem in Basel am 16. Mai 1972 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Art 2