Gesetze / Deutsch-schwedisches Steuerabkommen
StSWEAbkGArt 3
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 46 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Gesetze / Deutsch-schwedisches Steuerabkommen
StSWEAbkG(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 46 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.