Gesetze / StUG / Änderungen
Änderungen im StUG
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
01.01.2023
§ 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung · § 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
23.10.2021
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes · § 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes · § 3 Rechte des Einzelnen · § 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen · § 5 Besondere Verwendungsverbote · § 6 Begriffsbestimmungen · § 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten · § 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen · § 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen · § 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst · § 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv · § 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes · § 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe · § 14 (weggefallen) · § 15 Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe · § 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe · § 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe · § 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften · § 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften · § 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen · § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen · § 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse · § 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr · § 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften · § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste · § 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen · § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen · § 28 (weggefallen) · § 29 Zweckbindung · § 30 Benachrichtigung von der Übermittlung · § 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden · § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung · § 32a Benachrichtigung · § 33 Verfahren · § 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film · § 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes · § 38 Landesbeauftragte · § 39 Beratungsgremium · § 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen · § 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag · § 42 (weggefallen) · § 42a Gerichtsstand · § 43 Vorrang dieses Gesetzes · § 44 Strafvorschriften · § 45 Bußgeldvorschriften · § 46 (weggefallen) · § 46a Einschränkung von Grundrechten · § 47 Übergangsregelung · § 48 Evaluierung
01.10.2021
§ 42 (weggefallen)
17.06.2021
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes · § 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes · § 3 Rechte des Einzelnen · § 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen · § 5 Besondere Verwendungsverbote · § 6 Begriffsbestimmungen · § 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten · § 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen · § 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen · § 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst · § 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv · § 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes · § 15 Recht von nahen Angehörigen Vermißter oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe · § 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe · § 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften · § 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften · § 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen · § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen · § 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften · § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste · § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen · § 29 Zweckbindung · § 30 Benachrichtigung von der Übermittlung · § 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden · § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung · § 32a Benachrichtigung · § 33 Verfahren · § 35 (weggefallen) · § 36 (weggefallen) · § 37 (weggefallen) · § 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes · § 38 Landesbeauftragte · § 39 Beratungsgremium · § 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen · § 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag · § 42a Gerichtsstand · § 43 Vorrang dieses Gesetzes · § 45 Bußgeldvorschriften · § 46 (weggefallen) · § 47 Übergangsregelung · § 48 Evaluierung
05.07.2020
§ 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch den Bundesbeauftragten · § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste · § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen · § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung · § 37 Aufgaben und Befugnisse des Bundesbeauftragten
24.11.2019
§ 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen · § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen