Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung

StVO 2013

Anlage 1 (zu § 40 Absatz 6 und 7) Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 390 - 393)


123
lfd. Nr.ZeichenErläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1Zeichen 101
[Abbildung]
Gefahrstelle
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2Zeichen 102
[Abbildung]
Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3Zeichen 103
[Abbildung]
Kurve
4Zeichen 105
[Abbildung]
Doppelkurve
5Zeichen 108
[Abbildung]
Gefälle
6Zeichen 110
[Abbildung]
Steigung
7Zeichen 112
[Abbildung]
Unebene Fahrbahn
8Zeichen 114
[Abbildung]
Schleuder- oder Rutschgefahr
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9Zeichen 117
[Abbildung]
Seitenwind
10Zeichen 120
[Abbildung]
Verengte Fahrbahn
11Zeichen 121
[Abbildung]
Einseitig verengte Fahrbahn
12Zeichen 123
[Abbildung]
Arbeitsstelle
13Zeichen 124
[Abbildung]
Stau
14Zeichen 125
[Abbildung]
Gegenverkehr
15Zeichen 131
[Abbildung]
Lichtzeichenanlage
16Zeichen 133
[Abbildung]
Fußgänger
17Zeichen 136
[Abbildung]
Kinder
18Zeichen 138
[Abbildung]
Radverkehr
19Zeichen 142
[Abbildung]
Wildwechsel
Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20Zeichen 151
[Abbildung]
Bahnübergang
21Zeichen 156
[Abbildung]
Bahnübergang mit
dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22Zeichen 159
[Abbildung]
Zweistreifige Bake
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23Zeichen 162
[Abbildung]
Einstreifige Bake
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang
§ 53