Gesetze / Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
StVRAusnV§ 2
Abweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen.
Gesetze / Leichtmofa-Ausnahmeverordnung
StVRAusnVAbweichend von § 21a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung brauchen die Führer der Leichtmofas während der Fahrt keinen Schutzhelm zu tragen.