Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO 2012§ 35d Einrichtungen zum Auf- und Absteigen an Fahrzeugen
Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.
Gesetze / Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
StVZO 2012Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss sicheres Auf- und Absteigen ermöglichen.