Gesetze / 42. Ausnahmeverordnung zur StVZO

StVZOAusnV 42

§ 2

Abweichend von § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sind Änderungen der Leermasse durch den Anbau der seitlichen Schutzvorrichtungen nicht melde- oder eintragungspflichtig. Auf das Ausmaß der Änderungen ist im Teilegutachten deutlich sichtbar hinzuweisen.

§ 1 § 3