Gesetze / Sechste Ausnahmeverordnung zur StVZO
StVZOAusnV 6§ 4
Abweichend von § 49a Abs. 1 Satz 1 und § 50 Abs. 4 StVZO dürfen bei Fernlichtschaltung auch die besonderen Abblendscheinwerfer Fernlicht ausstrahlen.
Gesetze / Sechste Ausnahmeverordnung zur StVZO
StVZOAusnV 6Abweichend von § 49a Abs. 1 Satz 1 und § 50 Abs. 4 StVZO dürfen bei Fernlichtschaltung auch die besonderen Abblendscheinwerfer Fernlicht ausstrahlen.