Gesetze / Stellenvorbehaltsverordnung

StVorV

§ 7 Zuweisungsvorschlag

Kommt ein Bewerber für die angestrebte Verwendung in Betracht, so schlägt ihn die Vormerkstelle der Einstellungsbehörde zur Eignungsfeststellung und Auswahl vor, sofern vorbehaltene Stellen zur Verfügung stehen.

§ 6 § 8