Gesetze / Kostenverordnung zum Stammzellgesetz
StZG-KostV§ 1 Anwendungsbereich
Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Stammzellgesetz erhebt das Robert Koch-Institut Gebühren nach dieser Verordnung.
Gesetze / Kostenverordnung zum Stammzellgesetz
StZG-KostVFür individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem Stammzellgesetz erhebt das Robert Koch-Institut Gebühren nach dieser Verordnung.