Gesetze / Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz
StaRUG§ 79 Aufgaben
Der fakultative Restrukturierungsbeauftragte unterstützt den Schuldner und die Gläubiger bei der Ausarbeitung und Aushandlung des Restrukturierungskonzepts und des auf ihm basierenden Plans.