Gesetze / Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
StaatsbegrAnOII.
Neben oder an Stelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.
Gesetze / Anordnung über Staatsbegräbnisse und Staatsakte
StaatsbegrAnONeben oder an Stelle eines Staatsbegräbnisses kann zur Ehrung eines Verstorbenen ein Staatsakt angeordnet werden.