Gesetze / StabiRatG · BGBl I 2009, 2702

Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen

9 Normen · ausgefertigt 10.08.2009 · Änderungen

  1. § 1 Stabilitätsrat
  2. § 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
  3. § 3 Fortlaufende Haushaltsüberwachung
  4. § 4 Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage
  5. § 5 Sanierungsverfahren
  6. § 6 Überwachung der Einhaltung der grundgesetzlichen Verschuldungsregel
  7. § 7 Stellungnahme zur Festlegung des Nettoausgabenpfades und Überwachung der Einhaltung des im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan festgelegten Nettoausgabenpfades
  8. § 8 Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates
  9. § 9 Veröffentlichung der Beschlüsse und Unterrichtung der Parlamente