Gesetze / Standortauswahlgesetz
StandAG 2017Anlage 7 (zu § 24 Absatz 5) Kriterium zur Bewertung der Gasbildung
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1095)
Die Gasbildung soll unter Endlagerbedingungen möglichst gering sein. Indikator hierfür ist das Wasserangebot im Einlagerungsbereich nach der unten stehenden Tabelle.
| Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
|---|---|---|---|---|
| günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
| Gasbildung | Wasserangebot im Einlagerungsbereich | trocken | feucht und dicht (Gebirgsdurchlässigkeit < 10–11 m/s) | feucht |