Gesetze / Gesetz über die Einbringung der Steinkohlenbergwerke im Saarland in eine Aktiengesellschaft
SteinKAGSaarG§ 6
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Gesetze / Gesetz über die Einbringung der Steinkohlenbergwerke im Saarland in eine Aktiengesellschaft
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