Gesetze / Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011

StichprobenV

§ 4 Fragebogen

Die Haushaltsstichprobe wird mit Hilfe eines einheitlichen Fragebogens erhoben, den das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder erstellt.

§ 3 § 5